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Zu der Schule Fischbach-Göttelborn gehören Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleiterin, die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Erzieherinnen der Kinderbetreuung, der Hausmeister und das Raumpflegepersonal.
Die in der Schulordnung festgelegten Regeln sollen ein freundschaftliches und rücksichtsvolles Zusammenleben ermöglichen. Dazu tragen alle Verantwortung.
Dieses Zusammenleben braucht eine Ordnung: - 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind wir auf dem Schulhof.
- Ab dann beginnt die Aufsichtspflicht der Schule.
- Wir sind rücksichtsvoll, wollen anderen helfen. Kämpfen, Schlagen, Treten, Ärgern und Hänseln wollen wir unterlassen.
- Im Schulhaus laufen und drängeln wir nicht, da dies Gefahren mit sich bringt.
- Bei Streit oder Problemen in der Pause wenden wir uns an die Aufsichtsperson.
- Schneeballwerfen im Winter ist verboten, da Kinder verletzt werden könnten.
- Fahrräder, Skateboards und Roller dürfen an der Schule abgestellt werden. (Helme!! Entsprechende Schutzkleidung beachten!!)
- Das Befahren des Schulhofes und -hauses mit Fahrrädern, Rollern oder Skateboards ist vor und während der gesamten Unterrichtszeit nicht gestattet, um die Sicherheit aller Kinder zu gewährleisten.
- Der auf dem Schulhof aufgemalte Fahrradparcours darf am Nachmittag zum Üben mit dem Fahrrad benutzt werden.
- Skater, die den Schulhof nachmittags benutzen, müssen diesen gesäubert verlassen. Gegenstände zum Skaten dürfen nicht auf dem Schulgelände zurückgelassen werden.
- Das Befahren des Schulhofes mit Autos ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit Gemeinde und Hausmeister.
- Wir halten unsere Schule, das Schulgelände, die Toiletten und die Einrichtungsgegenstände sauber und vermeiden Beschädigungen und Beschmutzungen.
- Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge, Streichhölzer, Waffen oder Knallkörper dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Während der Pause und auch vor Unterrichtsbeginn halten wir uns nicht im Schulgebäude auf.
- Wir nutzen die Toiletten nicht als Aufenthaltsraum oder Spielplatz.
- Wir gehen mit den Pausenspielgeräten sorgsam um und bringen sie nach der Pause zurück.
- Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen werden, nur mit Genehmigung einer Lehrkraft.
- Wir beachten unsere Klassenregeln.
Klassenregeln - Wir beginnen pünktlich den Unterricht.
- Wir arbeiten fleißig im Unterricht mit.
- Wir haben immer unsere Unterrichtsmaterialien dabei.
- Wir erledigen sorgsam unsere Hausaufgaben.
- Kleider und Turnbeutel wollen wir an die dafür vorgesehenen Haken hängen.
- Wir rennen und schreien nicht in der Klasse.
Wichtige Hinweise für Eltern - Krankmeldungen der Kinder müssen innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Bei längerer Krankheitsdauer auch bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Schule muss dieses der Schule schriftlich angezeigt werden. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist der Schule gemäß Schulbesuchsverordnung die schriftliche Mitteilung innerhalb 3 Tagen nachzureichen. Die Entschuldigung muss über die genaue Dauer und den Grund des Fernbleibens Auskunft geben.
- Beurlaubungen sind bis zu 3 Tagen von Klassenlehrer, bis zu 2 Wochen vom Schulleiter, darüber hinaus von der Schulaufsichtsbehörde möglich. Beurlaubungen kurz vor und nach den Ferien sind nur in äußerst zwingenden Gründen möglich.
- Autofahrer respektieren den Beschluss, während der Schulzeit von 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr den Weg unmittelbar an der Schule nicht zu befahren. Autos von Eltern halten und parken in der Regel in der Zufahrtsstraße zur Schule bis an die Garagen vor dem Schützenhaus.
- Die Kinder kommen ausgeschlafen, pünktlich und mit Frühstück versehen auf dem direkten Weg zur Schule.
- Wir wollen Ihr Kind gemeinsam zur Selbständigkeit erziehen, deshalb bringen Sie Ihr Kind nur ausnahmsweise mit dem Auto zur Schule.
- Suchen Sie das Gespräch mit dem Klassenlehrer. Bei vielen auftretenden Problemen hilft der Dialog.
- Kontrollieren Sie von Zeit zu Zeit sämtliche Arbeitsmaterialien und vervollständigen Sie das Fehlende.
- Bei mutwilligem Zerstören von fremdem Eigentum (Schule, Mitschüler) müssen Sie Ersatz leisten.
- Halten Sie Ihr Kind dazu an, nach Unterrichtsende zügig nach Hause zu gehen.
Wer gegen diese Schulordnung verstößt, kann (auch außerhalb der Unterrichtszeit) zu einer gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Das könnte z.B. sein: Schulhof fegen, Müll sammeln, Wände schrubben, Klasse reinigen, Unkraut jäten oder Ähnliches.
(Beschluss im Einvernehmen mit Lehrern, Schülern und Elternvertreter, Schuljahr 2002/2003, GS in Göttelborn, verändert Schuljahr 2006/2007))
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